Im Rahmen des SGB XI haben pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, die darauf abzielen, die Selbstständigkeit und Lebensqualität zu erhalten.
- Die Entlastungsbeträge behalten ihre Gültigkeit bis zum 30. Juni des Folgejahres. Das bedeutet, dass nicht genutzte Beträge angespart und zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden können
Unsere Firma ist gemäß § 45 a/b SGB XI anerkannt und bietet Ihnen umfassende Unterstützung im Alltag individuell auf Ihre Wünsche abgestimmt