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Im Rahmen des SGB XI haben pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, die darauf abzielen, die Selbstständigkeit und Lebensqualität zu erhalten.

  • Die Entlastungsbeträge behalten ihre Gültigkeit bis zum 30. Juni des Folgejahres. Das bedeutet, dass nicht genutzte Beträge angespart und zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden können

Unsere Firma ist gemäß § 45 a/b SGB XI anerkannt und bietet Ihnen umfassende Unterstützung im Alltag individuell auf Ihre Wünsche abgestimmt

Weitere Informationen zu den Entlastungs- und Betreuungsleistungen finden Sie im Download-Bereich.

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören! Egal, ob Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wir sind hier, um Ihnen zu helfen. Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular, damit wir gemeinsam besprechen können, wie wir Ihnen im Alltag zur Seite stehen können.

 






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