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16.06.2022
Kostenübernahme bei Pflegegrad
Ab dem Pflegegrad 1 haben die Pflegebedürftigen einen Anspruch auf Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in Höhe von 125,00 € pro Monat. Dieser Betrag kann angespart und jeder Zeit in Anspruch genommen werden. Der angesparte Betrag des vergangenen Jahres erlischt jedoch zum 30.06. des Folgejahres.
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